Die Bemessung der Pumpenleistung muss nach DIN EN 12056-4 vorgenommen werden.
Dafür sind der Gesamtzufluss und die Gesamtförderhöhe zu ermitteln.
Die Pumpe ist so auszulegen,dass sie die ermittelte Fördermenge
auf die gewünschte Höhe fördern kann. Dabei sollte es vermieden werden,
die Pumpe wesentlich größer als nötig auszulegen, um den Energieverbrauch in angemessenem Rahmen zu halten.
Die Fließgeschwindigkeit in der Druckleitung darf 0,7 m/s nicht unterschreiten, sonst ist mit Ablagerungen und irgendwann
auch mit Verstopfungen zu rechnen. Oft wird auch die Druckleitung nicht als Rückstauschleife über die Rückstauebene geführt.
Zwar wird die Druckleitung hochgeführt; allerdings nur bis zur Kellerdecke. Liegt diese unter der Rückstauebene, kann das Wasser
bei Rückstau vom Kanal aus in die Druckleitung bis vor die Hebeanlage drücken.
Der hier eingesetzte Rückflussverhinderer, der ja nur ein Leerlaufen der Druckleitung verhindern soll, stellt keinen sicheren Schutz vor Rückstau dar.
Die richtige Hebeanlage
Die zuverlässige Funktion hängt von der richtigen Anlagenauswahl und vom technisch korrekten Einbau der Anlage ab.
Man unterscheidet bei den Pumpen nach Freistrompumpe und Schneidradpumpe.
Freistrompumpensind besonders geeignet bei festen und langfaserigen Dickstoffen (z. B. Binden, Textilien usw.).
Ein weiteres Merkmal ist die geringe Geräuschemmission. Hiermit lässt sich ein zuverlässiger Förderguttransport durch
größere Druckleitungen (DN 100 und 80) auf kürzere Strecken bewerkstelligen.
Schneidradpumpensind besonders geeignet bei langen Fasern und bei zerkleinerbaren Festkörpern, auch größeren Ausmaßes.
Hiermit lässt sich ein zuverlässiger Förderguttransport durch kleine Druckleitungen auch auf weiten Strecken (Druckentwässerung) bewerkstelligen.